Erklärung

800 W oder 2000 Wp? Was die zwei Zahlen beim Balkonkraftwerk bedeuten

Stand August 2026 · Quellen am Ende

Ein Steckersolargerät fällt unter die vereinfachten EEG-Regeln, wenn die Wechselrichterleistung insgesamt höchstens 800 VA und die installierte Modulleistung insgesamt höchstens 2000 Wp beträgt. Das steht in EEG § 8 Abs. 5a. Das Solarpaket I hat diese Grenzen zum 16. Mai 2024 in Kraft gesetzt; die Bundesnetzagentur (BNetzA) bestätigt sie in ihren FAQ zu Balkon-Solaranlagen. Die Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR) bleibt Pflicht, eine Extra-Meldung beim Netzbetreiber darf dafür nicht verlangt werden.

800 VA und 2000 Wp messen nicht dasselbe: die eine Zahl begrenzt den Wechselstrom ins Hausnetz, die andere die Größe des Generators. Wer die beiden Zahlen vertauscht oder ein zweites Gerät hinter derselben Entnahmestelle dazusteckt, kann aus den Sonderregeln fallen.

800 VA und 2000 Wp messen nicht dasselbe.

Dieser Text erklärt nur diese zwei Grenzen. Keine Amortisation. Keine „Sie sparen X Euro“. Keine erfundenen Jahreserträge. Die häufigsten Nachfragen stehen in den FAQ zu 800 VA, 2000 Wp, MaStR und Miete.

Die kurze Fassung

Zahl Was sie misst Wo sie steht Was sie begrenzt
800 W / 800 VA Ausgang des Wechselrichters (Wechselstrom) EEG, Sonderregeln für Steckersolargeräte wie viel Leistung ins Hausnetz darf
2000 Wp / 2 kW installierte Leistung der Module (Gleichstrom, Laborwert) EEG, dieselbe Sonderregel wie groß der Generator sein darf

Ein Gerät darf mehr Modul-Wp als Wechselrichter-W haben. Es darf deshalb nicht dauerhaft 2000 W in die Steckdose schieben. Der Wechselrichter koppelt ab.

Rechtsgrundlage: § 8 Abs. 5a EEG. Ein Steckersolargerät (oder mehrere hinter derselben Entnahmestelle) mit installierter Leistung insgesamt bis 2 Kilowatt und Wechselrichterleistung insgesamt bis 800 Voltampere, das der unentgeltlichen Abnahme zugeordnet ist, kann unter den technischen Anschlussregeln angeschlossen werden. Die Registrierung im Marktstammdatenregister bleibt Pflicht. Eine Extra-Meldung beim Netzbetreiber darf dafür nicht verlangt werden.

Die Bundesnetzagentur sagt dasselbe in ihren FAQ zu Balkon-Solaranlagen: Modulleistung maximal 2.000 Watt, Wechselrichterleistung insgesamt 800 VA. Die Sonderregeln gelten für Geräte, die seit Inkrafttreten der EEG-Änderungen durch das Solarpaket am 16. Mai 2024 erstmals in Betrieb genommen werden.

Einzelheiten zur Registrierung im Marktstammdatenregister statt Extra-Meldung beim Netzbetreiber stehen weiter unten.

Was 800 W (bzw. 800 VA) ist

Der Wechselrichter macht aus dem Gleichstrom der Module Wechselstrom für die Steckdose. Die 800 ist seine erlaubte Ausgangsgrenze in den EEG-Sonderregeln — im Gesetzestext 800 Voltampere, im Handel meist 800 Watt.

Vor dem Solarpaket I lag die übliche Bagatelle bei 600 W Wechselrichterleistung. Seit dem 16. Mai 2024 gilt 800 VA. Das bestätigt die Bundesnetzagentur (Datum des Solarpakets) und die MaStR-Auswertung von Ohmnify (Anhebung 600 → 800 W).

Drei Punkte, die in Shop-Texten oft fehlen:

  1. Zusammenrechnung. Mehrere Steckersolargeräte hinter derselben Entnahmestelle (in der Regel dieselbe Marktlokation / derselbe Zähler) werden addiert. Zwei Geräte mit je 600 VA liegen zusammen bei 1.200 VA — damit greifen die Sonderregeln nicht mehr. Das Beispiel steht in den BNetzA-FAQ.
  2. Höchste wählbare Leistung zählt. Wenn ein Wechselrichter per Schalter oder Software 900 VA kann, Sie ihn aber auf 600 VA drosseln, gilt trotzdem 900 VA. Die Sonderregeln bis 800 VA greifen dann nicht. Auch das steht bei der Bundesnetzagentur.
  3. 800 W in der Steckdose ≠ 800 W vom Modul. Module liefern Gleichstrom in Wp. Der Wechselrichter begrenzt, was ankommt.

Was 2000 Wp ist

Wp (Watt Peak) ist die Nennleistung der Module unter Laborbedingungen (Standard Test Conditions). Alle Module eines Geräts werden addiert. Diese Summe ist im EEG die installierte Leistung. Für die Sonderregeln darf sie insgesamt 2 Kilowatt (2.000 Watt) nicht überschreiten.

2000 Wp heißt nicht: das Gerät speist 2000 W ein. Es heißt: der Generator darf so groß sein. Was ins Hausnetz geht, bleibt Sache des Wechselrichters.

Die Bundesnetzagentur definiert ein Steckersolargerät in § 3 Nr. 43 EEG als Gerät aus Solaranlage(n), Wechselrichter, Anschlussleitung und Stecker zum Endstromkreis eines Letztverbrauchers.

Warum ein Set mehr Wp als W haben darf

Module erreichen ihren Wp-Wert selten. Schräger Sonnenstand, Wärme, Teilschatten, Verschmutzung — der Laborwert ist eine Obergrenze, kein Dauerbetrieb.

Der Wechselrichter hat eine feste AC-Decke. Mehr Modulfläche bedeutet: er läuft öfter und länger an dieser Decke. Nicht: es fließen 2000 W durch die Steckdose.

Das ist der Grund, warum Shops Sets wie „800 W / 1600 Wp“ oder „800 W / 2000 Wp“ verkaufen. Gesetzlich ist das zulässig, solange die Module in der Summe ≤ 2 kW bleiben und der Wechselrichter ≤ 800 VA bleibt.

Wie viele Kilowattstunden das bei Ihnen zusätzlich bringt, hängt von Ausrichtung, Verschattung und Ihrem Verbrauch zur Sonnenzeit ab. Diesen Text gibt es ohne kWh-Schätzung und ohne Euro-Ersparnis. Wer Zahlen braucht, rechnet mit eigenen Lastgängen oder einer unabhängigen Beratung — nicht mit einem Werbetext.

Für wen die Unterscheidung zählt

Sie kaufen das erste Gerät

Lesen Sie auf dem Datenblatt zwei Zeilen, nicht eine:

Wenn die WR-Zahl über 800 VA liegt oder die Module über 2 kW, ist das Gerät kein Steckersolargerät im Sinne der EEG-Sonderregeln. Dann gelten die normalen Melde- und Anschlusswege.

Zusätzlich zur Gesetzesgrenze gibt es eine Produktnorm (DIN VDE V 0126-95, laut Verbraucherzentrale seit 1.12.2025 für Geräte ohne Speicher). Die Verbraucherzentrale (Stand 6. März 2026): Schuko ist bei Modulleistung bis 960 W vorgesehen; darüber ein spezieller Einspeisestecker. Das ist eine Normfrage, keine zweite EEG-Grenze. Förderprogramme können den Wieland-Stecker trotzdem verlangen.

Sie haben schon ein 600-W-Set

Die gesetzliche Bagatelle ist jetzt 800 VA. Ob Ihr Wechselrichter höher darf, steht im Datenblatt und beim Hersteller — nicht in diesem Text. Wir behaupten kein Firmware-Update.

Wenn Sie ein zweites Gerät dazu hängen: Leistungen addieren. Die BNetzA-FAQ sind hier eindeutig.

Wenn Sie Module tauschen oder dazu bauen: die 2-kW-Summe und die 800-VA-Summe gelten weiter. Im MaStR muss eine Leistungsänderung nachgezogen werden (MaStR-FAQ: Änderungen innerhalb eines Monats).

Sie mieten

Steckersolargeräte stehen seit der Reform in § 554 BGB: Der Mieter kann verlangen, dass der Vermieter bauliche Veränderungen erlaubt, die der Stromerzeugung durch Steckersolargeräte dienen. Der Anspruch entfällt, wenn die Veränderung dem Vermieter auch unter Würdigung der Mieterinteressen nicht zuzumuten ist.

Die Verbraucherzentrale (Stand 6. März 2026) beschreibt dasselbe als Privilegierung seit Oktober 2024: Ablehnung nur, wenn die Installation für Vermieter oder WEG unzumutbar wäre. Zustimmung bleibt der Ausgangspunkt.

Das ist keine Rechtsberatung. Klären Sie Montage und Zustimmung mit Vermieter oder Hausverwaltung, bevor etwas an die Fassade oder ans Geländer kommt.

Registrierung: Marktstammdatenregister, nicht der Netzbetreiber

Auch ein Balkonkraftwerk ist eine Stromerzeugungsanlage. Es muss ins Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.

Seit dem 16. Mai 2024 entfällt für steckerfertige Anlagen in den genannten Leistungsgrenzen (und bei Verzicht auf Einspeisevergütung) die Extra-Meldung beim Netzbetreiber. Der Netzbetreiber wird über das MaStR automatisch informiert. So die MaStR-FAQ und die BNetzA-FAQ.

Praktisch, auf hoher Ebene:

Wir listen hier keine Klickstrecke und keine Bußgeldhöhe. Beides wäre entweder Anleitung ohne Mehrwert oder eine Zahl, die wir nicht aus dem Gesetzestext geholt haben.

Zum Bestand, nur als Einordnung: Ohmnify wertet das MaStR aus und nennt zum 15.08.2026 1.472.829 in Betrieb befindliche Steckersolar-Geräte, 1,6 GWp kumulierte Nennleistung, im Schnitt der letzten 12 Monate rund 1.054 neue Einträge pro Tag. Das ist kein Kaufargument. Es zeigt nur: die zwei Grenzen sind Alltag, nicht Nische.

Was dieser Text nicht behauptet

Wenn ein Shop oder Vergleichsportal solche Zahlen ohne Quelle setzt, ist das deren Behauptung — nicht unsere.

Was Sie prüfen

  1. Datenblatt: WR-Ausgang (höchste wählbare VA/W) und Modulsumme (Wp) getrennt lesen.
  2. Hinter demselben Zähler nichts dazustecken, das die 800-VA- oder 2-kW-Summe sprengt — oder bewusst den vereinfachten Weg verlassen.
  3. Mit Vermieter oder Hausverwaltung klären, bevor montiert wird.
  4. Nach dem ersten Stecken: MaStR, nicht den Netzbetreiber extra anschreiben (innerhalb der Grenzen, unentgeltliche Abnahme).

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen 800 W bzw. 800 VA und 2000 Wp?

800 W bzw. 800 VA ist die erlaubte Ausgangsleistung des Wechselrichters (Wechselstrom) in den EEG-Sonderregeln; im Gesetzestext steht 800 Voltampere, im Handel meist 800 Watt. 2000 Wp bzw. 2 kW ist die installierte Leistung der Module (Gleichstrom, Laborwert). Beide Grenzen stehen in EEG § 8 Abs. 5a und in den FAQ der Bundesnetzagentur.

Darf ein Steckersolargerät mehr Modul-Wp haben als Wechselrichter-Watt?

Ja. Ein Gerät darf mehr Modul-Wp als Wechselrichter-W haben. Es darf deshalb nicht dauerhaft 2000 W in die Steckdose schieben; der Wechselrichter koppelt ab. Gesetzlich zulässig ist das, solange die Module in der Summe höchstens 2 kW und der Wechselrichter höchstens 800 VA bleiben.

Muss ich das Balkonkraftwerk extra beim Netzbetreiber anmelden?

Seit dem 16. Mai 2024 entfällt für steckerfertige Anlagen in den genannten Leistungsgrenzen und bei unentgeltlicher Abnahme (Verzicht auf Einspeisevergütung) die Extra-Meldung beim Netzbetreiber. Der Netzbetreiber wird über das Marktstammdatenregister automatisch informiert. So die MaStR-FAQ und die BNetzA-FAQ. Die Registrierung im MaStR bleibt Pflicht.

Wie lange habe ich Zeit für die MaStR-Registrierung?

Für Anlagen ab 1. Juli 2017 gilt in der Regel: Registrierung einen Monat nach Inbetriebnahme. Inbetriebnahme im Sinne des Registers ist der erste Wechselstrom ins Hausnetz, in der Regel der erste Stecker in der Dose. Die Registrierung ist gebührenfrei. Quelle: MaStR-FAQ und Fristentabelle.

Werden zwei Steckersolargeräte hinter demselben Zähler addiert?

Ja. Mehrere Steckersolargeräte hinter derselben Entnahmestelle (in der Regel dieselbe Marktlokation / derselbe Zähler) werden addiert. Zwei Geräte mit je 600 VA liegen zusammen bei 1.200 VA — damit greifen die Sonderregeln nicht mehr. Das Beispiel steht in den BNetzA-FAQ.

Zählt eine Software-Drossel, wenn der Wechselrichter mehr als 800 VA kann?

Nein. Es zählt die höchste wählbare Leistung. Wenn ein Wechselrichter per Schalter oder Software 900 VA kann, Sie ihn aber auf 600 VA drosseln, gilt trotzdem 900 VA. Die Sonderregeln bis 800 VA greifen dann nicht. Das steht bei der Bundesnetzagentur.

Dürfen Mieter ein Steckersolargerät anbringen?

Steckersolargeräte stehen in § 554 BGB: Der Mieter kann verlangen, dass der Vermieter bauliche Veränderungen erlaubt, die der Stromerzeugung durch Steckersolargeräte dienen. Der Anspruch entfällt, wenn die Veränderung dem Vermieter auch unter Würdigung der Mieterinteressen nicht zuzumuten ist. Die Verbraucherzentrale (Stand 6. März 2026) beschreibt dasselbe als Privilegierung seit Oktober 2024. Das ist keine Rechtsberatung; Montage und Zustimmung vorher klären.

Reicht eine Schuko-Steckdose bei 2000 Wp Modulleistung?

Das ist eine Normfrage, keine zweite EEG-Grenze. Laut Verbraucherzentrale (Stand 6. März 2026) ist Schuko bei der Produktnorm DIN VDE V 0126-95 (seit 1.12.2025 für Geräte ohne Speicher) bei Modulleistung bis 960 W vorgesehen; darüber ein spezieller Einspeisestecker. Förderprogramme können den Wieland-Stecker trotzdem verlangen. Die EEG-Sonderregeln erlauben Module bis 2 kW unabhängig davon.

Quellen

  1. § 8 Abs. 5a EEG 2023 — 2 kW installierte Leistung, 800 VA Wechselrichter, MaStR bleibt, keine Extra-Meldung beim Netzbetreiber. https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__8.html
  2. Bundesnetzagentur, FAQ Balkon-Solaranlagen — Solarpaket 16. Mai 2024; Definition Steckersolargerät § 3 Nr. 43 EEG; 2.000 W Module / 800 VA WR; Zusammenrechnung; höchste wählbare Leistung; MaStR statt Netzbetreiber-Meldung. https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/ErneuerbareEnergien/Solaranlagen/Balkon_table.html
  3. Marktstammdatenregister, FAQ — Registrierungspflicht auch für Balkonkraftwerke; Solarpaket 16.05.2024; 2.000 W / 800 W; automatische Info an den Netzbetreiber; Inbetriebnahme = erster Wechselstrom; Frist in der Regel 1 Monat; gebührenfrei. https://www.marktstammdatenregister.de/MaStRHilfe/subpages/faq.html
  4. Marktstammdatenregister, Fristen — Registrierungsfrist ein Monat ab Inbetriebnahme. https://www.marktstammdatenregister.de/MaStRHilfe/subpages/registrierungVerpflichtendFristen.html
  5. Ohmnify, Balkonkraftwerke in Deutschland (Datenstand 15.08.2026, Quelle MaStR / BNetzA) — 1.472.829 Geräte, 1,6 GWp, ~1.054/Tag; Bagatelle 600 → 800 W mit Solarpaket I. https://www.ohmnify.io/reports/balkonkraftwerke-deutschland
  6. § 554 BGB — Anspruch des Mieters auf Erlaubnis für Steckersolargeräte; Ausnahme Unzumutbarkeit. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html
  7. Verbraucherzentrale, Gesetze und Normen für Steckersolar (Stand 06.03.2026) — 800 W AC / 2.000 W Module; MaStR statt Netzbetreiber; Privilegierung Mieter/WEG seit Oktober 2024; DIN VDE V 0126-95 und Schuko bis 960 W Modulleistung. https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/erneuerbare-energien/gesetze-und-normen-fuer-steckersolar-was-gilt-was-gilt-noch-nicht-90740